NAVIGAZIONE LAGO D'ORTA
Die Flotte des öffentlichen Linienverkehrs auf dem Ortasee besteht aus drei Motorschiffen mit einer Kapazität von 70, 110 und 293 Fahrgästen. Der Linienverkehr ist von März bis Oktober in Betrieb und folgt einem täglichen Fahrplan mit regelmäßigen und häufigen Verbindungen zwischen allen Ortschaften am Seeufer.
Alle Motorschiffe werden regelmäßig von den zuständigen Behörden überprüft und sicherheitstechnisch kontrolliert. Die Verbindungen zwischen Orta San Giulio, Isola San Giulio und Pella verkehren regelmäßig und ermöglichen es Gruppen, die Insel nach nur wenigen Minuten sicher zu erreichen, ohne dass Schulklassen oder Reisegruppen auf mehrere Boote aufgeteilt werden müssen.
Das Bordpersonal wird jährlich in den Sicherheitsvorschriften geschult und fortgebildet, um einen sicheren Transport aller Fahrgastgruppen zu gewährleisten. Die Besatzungen bestehen aus zugelassenen Schiffsführern und patentierten Kapitänen mit langjähriger Erfahrung in der Führung von Wasserfahrzeugen.
Der Einstieg erfolgt über etwa 60 cm breite Gangways, die mit Handläufen ausgestattet sind, um den Fahrgästen das Ein- und Aussteigen zu erleichtern. Rollstühle können problemlos an Bord gebracht und sicher transportiert werden.
LINIEN UND FAHRPLÄNE
WISSENSWERTES
Die Boote sind für Personen im NICHT-elektrischen Rollstuhl zugänglich.
Es gibt einen einheitlichen Fahrpreis für Kinder und Erwachsene; der Preis beträgt 10,80 € pro Person. Kinder unter 1 Meter Körpergröße (ca. 5 Jahre) fahren in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen kostenlos mit. Mittelgroße Hunde (50 cm Widerristhöhe) sind nur mit Maulkorb und Leine zugelassen.
Das Schiff kann bei jeder Fahrt wechseln. Bei Regen verkehren die Boote planmäßig.
Einschränkungen: Es sind maximal 2 Fahrräder erlaubt, wobei die Passagiere Vorrang haben. Der Kapitän kann aus Platzgründen entscheiden, die Fahrräder NICHT an Bord zu nehmen. Gemäß den Vorschriften der Gemeinde Orta San Giulio ist es nicht gestattet, mit Fahrrädern auf der Insel San Giulio von Bord zu gehen.
Auf den Schiffen ist der Verzehr von Speisen verboten.
Haftungsausschluss: Bei starkem Unwetter kann der Kapitän die Fahrt aus Sicherheitsgründen für die Fahrgäste aussetzen.